Page 5 - VHS - Fortbildung
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Allgemeine Teilnahmebedingungen


          für Lehrgänge der Volkshochschule Lingen gGmbH

          Soweit in diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen die männliche Form
          verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die
          Bedingungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Teilnehmerinnen.

          1. Anmeldung
          Für jeden Lehrgang ist frühzeitig eine schriftliche Anmeldung in Papierform
          bei der Volkshochschule Lingen gGmbH (VHS) vorzunehmen. Anmeldungen
          werden  in  der  Reihenfolge  ihres  Eingangs  berücksichtigt.  Kann  eine
          Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die VHS dem Teilnehmer
          dies schriftlich mit.

          2. Gebühren
          2.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren.
          Sie werden in der Regel – nach Erteilung einer Einzugsermächtigung – direkt
          vom Konto des Teilnehmers abgebucht.
          2.2  Die  Fälligkeit  der  Gebühren  ist  der  Lehrgangsausschreibung  zu
          entnehmen. Sie ist unabhängig von Leistungen Dritter.

          3. Lehrplan
          3.1 Die VHS erteilt Unterricht im Rahmen des zu Lehrgangsbeginn gültigen
          Lehrplans. Änderungen bleiben vorbehalten. Das Lehrgangsziel darf jedoch
          nicht verändert werden.
          3.2  Soweit  wesentliche  Änderungen  vor  oder  während  eines  Lehrgangs
          notwendig werden, sind diese dem Teilnehmer schriftlich bekannt zu geben.
          In  diesem  Falle  hat  der  Teilnehmer  das  Recht,  binnen  14  Tagen  nach
          Bekanntgabe  durch  die  VHS  schriftlich  per  Einschreiben  an  die  VHS  vom
          Vertrag  zurückzutreten.  Soweit  Änderungen  nach  Aufforderung  einer
          Prüfungsinstitution  (z.  B.  IHK,  Cambridge)  erfolgen,  handelt  es  sich  um
          notwendige  Änderungen;  diese  berechtigen  nicht  zum  Rücktritt.  Das
          Kündigungsrecht  des  Teilnehmers  gemäß  Ziffer  6  bleibt  von  dieser
          Bestimmung unberührt.
          3.3 Der Wechsel einer Lehrkraft ist keine wesentliche Änderung in diesem
          Sinne.
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