Page 5 - VHS - Fortbildung
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Allgemeine Teilnahmebedingungen
für Lehrgänge der Volkshochschule Lingen gGmbH
Soweit in diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen die männliche Form
verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die
Bedingungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Teilnehmerinnen.
1. Anmeldung
Für jeden Lehrgang ist frühzeitig eine schriftliche Anmeldung in Papierform
bei der Volkshochschule Lingen gGmbH (VHS) vorzunehmen. Anmeldungen
werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine
Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die VHS dem Teilnehmer
dies schriftlich mit.
2. Gebühren
2.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren.
Sie werden in der Regel – nach Erteilung einer Einzugsermächtigung – direkt
vom Konto des Teilnehmers abgebucht.
2.2 Die Fälligkeit der Gebühren ist der Lehrgangsausschreibung zu
entnehmen. Sie ist unabhängig von Leistungen Dritter.
3. Lehrplan
3.1 Die VHS erteilt Unterricht im Rahmen des zu Lehrgangsbeginn gültigen
Lehrplans. Änderungen bleiben vorbehalten. Das Lehrgangsziel darf jedoch
nicht verändert werden.
3.2 Soweit wesentliche Änderungen vor oder während eines Lehrgangs
notwendig werden, sind diese dem Teilnehmer schriftlich bekannt zu geben.
In diesem Falle hat der Teilnehmer das Recht, binnen 14 Tagen nach
Bekanntgabe durch die VHS schriftlich per Einschreiben an die VHS vom
Vertrag zurückzutreten. Soweit Änderungen nach Aufforderung einer
Prüfungsinstitution (z. B. IHK, Cambridge) erfolgen, handelt es sich um
notwendige Änderungen; diese berechtigen nicht zum Rücktritt. Das
Kündigungsrecht des Teilnehmers gemäß Ziffer 6 bleibt von dieser
Bestimmung unberührt.
3.3 Der Wechsel einer Lehrkraft ist keine wesentliche Änderung in diesem
Sinne.