Page 6 - VHS - Fortbildung
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Allgemeine Teilnahmebedingungen
4. Absage eines Lehrgangs
4.1 Die VHS hat das Recht, Lehrgänge aus von ihr nicht zu vertretendem
Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere mangels
kostendeckender Teilnehmerzahl. Muss ein laufender Lehrgang abgesagt
werden, so sind die Gebühren bis zum letzten Unterrichtstag zu entrichten.
Darüber hinaus bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
4.2 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche bei
wesentlichen Änderungen oder bei Absage eines Lehrgangs, sind
ausgeschlossen.
5. Rücktritt von der Anmeldung
Der Lehrgangsteilnehmer hat das Recht, bis einen Monat vor
Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Lehrgang
kostenfrei zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich per Einschreiben
gegenüber der VHS (Anschrift: Volkshochschule Lingen gGmbH, Elsterstraße
1, 49808 Lingen) erklärt werden.
6. Kündigung
6.1 Bei Lehrgängen von mehr als zwölfmonatiger Dauer beträgt die
Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des Lehrgangsquartals. Eine
Kündigung ist frühestens nach sechs Monaten (Ende des 2.
Lehrgangsquartals) möglich.
Bei Lehrgängen von weniger als zwölfmonatiger Dauer beträgt die
Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Lehrgangsquartals. In beiden
Fällen muss die schriftliche Kündigung per Einschreiben (Anschrift:
Volkshochschule Lingen gGmbH, Am Pulverturm 3, 49808 Lingen) erfolgen.
Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Abmeldung. Das Recht des
Teilnehmers zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt hiervon
unberührt.
6.2 Bei Kündigung der Lehrgangsteilnahme in besonders begründeten
Einzelfällen werden 10 % der Lehrgangsgebühren für
Verwaltungsaufwendung sowie die Gebühr für die bis dahin stattgefundenen