Page 7 - VHS - Fortbildung
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Allgemeine Teilnahmebedingungen
Unterrichtsstunden in Rechnung gestellt. Soweit eine Anmeldegebühr
erhoben wurde, wird diese dabei angerechnet.
6.3 Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
6.4 Gebührenrückstände in Höhe von zwei Monatsraten berechtigen die VHS
zur sofortigen Kündigung. Diese ist dem Teilnehmer schriftlich per
Einschreiben mitzuteilen.
6.5 Statt einer Kündigung kann die VHS den Teilnehmer auch vorübergehend
vom Lehrgangsbesuch ausschließen. Auch dieses ist dem Teilnehmer
schriftlich mitzuteilen.
6.6 Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine Kündigung oder durch
einen Ausschluss nicht berührt.
7. Besondere Zulassungsvoraussetzungen
(Gilt nur für die Teilnahme an der Weiterbildungsprüfung vor der Industrie-
und Handelskammer)
Dem Teilnehmer sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an
der Weiterbildungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer
(www.osnabrueck.ihk24.de) bekannt. Insbesondere hat der Teilnehmer vor
Lehrgangsbeginn seine Zulassungsvoraussetzungen bei der Industrie- und
Handelskammer (Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu
einer Fortbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammer) überprüfen
zu lassen.
8. Mündliche Nebenabsprachen
8.1 Mündliche Nebenabsprachen sind nicht gültig.
8.2 Absprachen mit Dozenten sind nicht rechtswirksam.
Lingen (Ems), 15.04.2015
VHS Lingen gGmbH, Elsterstraße 1, 49808 Lingen, Tel. 0591 91202-0