Page 7 - VHS - Fortbildung
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Allgemeine Teilnahmebedingungen




          Unterrichtsstunden  in  Rechnung  gestellt.  Soweit  eine  Anmeldegebühr
          erhoben wurde, wird diese dabei angerechnet.
          6.3 Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
          6.4 Gebührenrückstände in Höhe von zwei Monatsraten berechtigen die VHS
          zur  sofortigen  Kündigung.  Diese  ist  dem  Teilnehmer  schriftlich  per
          Einschreiben mitzuteilen.
          6.5 Statt einer Kündigung kann die VHS den Teilnehmer auch vorübergehend
          vom  Lehrgangsbesuch  ausschließen.  Auch  dieses  ist  dem  Teilnehmer
          schriftlich mitzuteilen.
          6.6 Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine Kündigung oder durch
          einen Ausschluss nicht berührt.

          7. Besondere Zulassungsvoraussetzungen
          (Gilt nur für die Teilnahme an der Weiterbildungsprüfung vor der Industrie-
          und Handelskammer)
          Dem Teilnehmer sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an
          der  Weiterbildungsprüfung  vor  der  Industrie-  und  Handelskammer
          (www.osnabrueck.ihk24.de) bekannt. Insbesondere hat der Teilnehmer vor
          Lehrgangsbeginn  seine  Zulassungsvoraussetzungen  bei  der  Industrie-  und
          Handelskammer (Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu
          einer Fortbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammer) überprüfen
          zu lassen.

          8. Mündliche Nebenabsprachen
          8.1 Mündliche Nebenabsprachen sind nicht gültig.
          8.2 Absprachen mit Dozenten sind nicht rechtswirksam.

          Lingen (Ems), 15.04.2015


          VHS Lingen gGmbH, Elsterstraße 1, 49808 Lingen, Tel. 0591 91202-0
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